Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2017)
Die Euforma AG (im Folgenden Euforma genannt) ist ein auf die Vermittlung von Rechts- und Finanzdienstleistungen im Rahmen des Forderungsmanagements spezialisiertes Unternehmen. Für die Euforma erteilten Aufträge gelten jeweils die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- 1 Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle der Euforma erteilten Aufträge, die über die Internet – Plattform www.euforma.eu zustande kommen. Dies gilt auch, wenn die Aufträge über ein anderes Internetportal oder anderweitig vermittelt werden, es sei denn, es wurde eine anders lautende Vereinbarung getroffen. Der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen wird vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung ausdrücklich widersprochen. Die AGB von Drittanbietern bleiben unberührt.
- 2 Vertragsgegenstand
Euforma vermittelt effektivste Durchsetzung notleidender Zahlungsaufforderungen an mit dem Forderungsmanagement langjährig vertraute Spezialisten. Strittige Forderungen sind ausgenommen.
- 3 Durchführung des Auftrages
Bei Durchführung des Auftrages greift Euforma auf kostenpflichtige Datenbanken und Dienste verschiedener Anbieter wie Auskunfteien, Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. zurück. Die Richtigkeit der ermittelten Daten ist abhängig von der Aktualität der Quellen, auf die Euforma als reiner Vermittler der einzelnen Dienste keinen Einfluss hat.
- 4 Haftungsausschluss
Euforma übernimmt keinerlei Haftung für jedwede Schäden, die durch die Nutzung der vermittelten Auskünfte und/oder Dienstleistungen entstehen. Ferner wird bei Datenbankrecherchen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vermittelten Daten übernommen. Euforma übernimmt keinerlei Haftung für die Verlängerung der Bearbeitungsdauer infolge höherer Gewalt, bei Ausfall der Datenbanken oder Nichtverfügbarkeit von Internetdienstleistungen. Im Übrigen ist die Haftung von Euforma auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein etwaiger Schadensersatz beträgt höchstens das 10fache der vom Kunden mit Euforma vereinbarten Vergütung.
- 5 Berechtigtes Interesse
Der Kunde versichert mit Beauftragung der Euforma ein berechtigtes Interesse an den angeforderten Auskünften und Diensten. Der Kunde versichert, mit den erteilten Informationen sorgfältig umzugehen, insbesondere diese gegen Zugriffe Dritter zu schützen und nur im Rahmen seiner berechtigten Interes-senwahrnehmung zu verwenden.
- 6 Zahlungsmodalitäten
Für die Registrierung/Einrichtung wird ein einmaliger Betrag von 25€ berechnet. Entgelte für die bei Euforma bestellten Dienstleistungen sind mit Auftragsannahme durch Euforma sofort im Voraus und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Entgelte bemessen sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich netto und sind zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen. Die Rechnungsstellung kann per E-Mail an den vom Kunden bei Auftragserteilung genannten E-Mail-Account erfolgen. Der Kunde befindet sich mit der Zahlung des Entgeltes spätestens in Verzug, wenn er diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug und mahnt Euforma den Kunden zur Zahlung, ist Euforma berechtigt, die entstandenen Kosten in Form einer Aufwandspauschale in Höhe von 5,- € vom Kunden zu erheben, es sei denn, der Kunde weist, was ihm ausdrücklich gestattet wird, nach, dass kein oder ein geringer Schaden eintrat.
- 7 Forderungsmanagement
Bei Einstellung der Forderungen zum Zweck der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung in die Euforma Plattform ist Voraussetzung und sichert der Auftraggeber zu, dass die jeweilige Forderung fällig ist und sich der Schuldner mit der Zahlung in Verzug befindet. Euforma übernimmt keine Verjährungskontrolle. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens erfolgt eine automatische Übergabe in die Schuldner Langzeitüberwachung.Wünscht der Kunde keine Langzeitüberwachung, erlischt die Freistellung von Gebühren. Ebenfalls gilt dies, wenn der Kunde eine vorzeitige Beendigung der Langzeitüberwachung wünscht.
- 8 Honorierung Dritter bei Ausfall des Schuldners
Die Euforma stellt den Gläubiger von außergerichtlichen gesetzlichen Anwaltsgebühren frei, wenn diese vom Schuldner außergerichtlich nicht beigetrieben werden können. Hiervon nicht erfasst sind die Kosten der Auskünfte sowie sonstige Drittkosten. Sobald der Schuldner die Forderung bestreitet, entfällt rückwirkend die Freistellung vollständig.Wünscht der Gläubiger die vorzeitige Einstellung des Verfahrens, hat er die zu diesem Zeitpunkt bereits entstandenen gesetzlichen Anwaltsgebühren zu tragen. Der Freistellungsanspruch wird mit Einstellung der Forderung des Kunden an Euforma wirksam.Euforma erteilt namens des Kunden den Auftrag zur gerichtlichen Beitreibung der Forderung an spezialisierte Rechtsanwälte dergestalt, dass gem. § 4 II RVG im Falle einer Nichtbeitreibbarkeit eines Kostenerstattungsanspruches der Rechtsanwalt den Erstattungsanspruch an Erfüllungsstatt annimmt.
- 9 Kündigung
Beide Parteien können diese Vereinbarung mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
- 10 Nebenabreden/ Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- 11 Anwendbares Recht/ Gerichtsstand
Alle der Euforma erteilten Aufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.