Kurz vor Jahresende möchten wir Sie auf Ihre noch unbezahlten Rechnungen Ihrer Kunden aufmerksam machen.
Mit der Geltendmachung einer Forderung können Sie sich nicht unbegrenzt viel Zeit lassen! Die Regelverjährung beträgt drei Jahre.
Forderungen aus dem Jahr 2019 verjähren am
31. Dezember 2022
Gerne bearbeiten wir Ihre Forderungen und machen Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend. Lassen Sie uns hierfür bitte bis zum 30.11.2022 die notwendigen Dokumente per Post,
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