Maklerrecht
In dem nachfolgenden Fall (Urteil vom 29.05.2020, I ZR 40/18) hatte der BGH darüber zu urteilen, ob eine automatische Verlängerung des in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilten Makleralleinauftrags den Verbraucher unangemessen benachteiligt.
Sachverhalt
Die Klägerin, eine Immobilienmaklerin, wurde von der Beklagten damit beauftragt, die Eigentumswohnung der Beklagten zu vermarkten. Die Parteien schlossen einen Maklervertrag. Dieser erlaubte es der Klägerin, sowohl von der Beklagten als auch vom Käufer der Immobilie, eine Provision zu verlangen (sog.
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