Liebe Leserinnen und Leser,
am 14. Mai 2020, beschloss der Bundestag den Erlass des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Das Gesetz wird nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten gen Ende Dezember 2020 in Kraft treten.
1. Textform
Neben einigen grammatikalischen Änderungen – das Gesetz sprach bisher noch vom „Mäkler“, dem „Mäklervertrag“ und dessen „Mäklerlohn“ – müssen zukünftig alle Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Textform,
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