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Aktuelle Neuigkeiten

Hier werden Sie auf dem Laufenden gehalten.

 Blogbeitrag

Das Euforma Komplettpaket


Durch eine flexible Tarifstruktur ermöglicht es die Euforma AG ihren Kunden, Risiko- und Kostenhöhe für das Forderungsmanagement selbst zu bestimmen. Dabei sind wir stets daran interessiert, unsere Produkte und Leistungen zu optimieren, um so noch effizienter und erfolgreicher für Sie arbeiten zu können. Aus diesem Grund hat unserer Vertriebsteam einen neuen Tarif entwickelt, welchen wir Ihnen nachfolgend vorstellen möchten.

Unser Euforma Komplettpaket lässt keine Wünsche offen. So können Sie sich präventiv gegen drohende Zahlungsausfälle absichern und bereits entstandene Forderungen beitreiben lassen.

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Was ist eigentlich Reiserecht?


Tage-, manchmal wochenlang bereitet man sich als Reisender auf seinen Urlaub vor. Nichts ist dann jedoch ärgerlicher, als verlorengegangenes Gepäck, verspätete oder stornierte Flüge, Hotels, welche nicht den ursprünglichen Erwartungen entsprechen oder ähnliche Ereignisse. In einer solchen Situation ist es wichtig, schnell und besonnen zu reagieren, um sich entsprechende Entschädigungszahlungen vorzubehalten. Auch wir können Sie hierbei mit unserem Fachwissen in Bezug auf das Reisevertragsrecht unterstützen.

 

Grundsätzlich ist das Reisevertragsrecht ein Rechtsgebiet mit dem Anspruch eines hohen Verbraucherschutzstandards.

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Kunden werben Kunden


Sie sind als Kunde der Euforma AG zufrieden und kennen jemanden, der ebenfalls Bedarf an unseren Leistungen haben könnte?

Dann berichten Sie doch von den Vorteilen, die Ihnen die Euforma AG bietet und empfehlen uns weiter. Für jeden geworbenen Kunden erhalten Sie ein kleines Dankeschön.

 

Und so einfach geht’s:

Der Interessent gibt bei der Registrierung im Onlineformular unter https://portal.euforma.eu/euforma-registrierung/ in dem Feld „Bestellcode“ Ihren Firmennamen an.

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Überprüfung des berechtigten Interesses an der Datenübermittlung bei Bonitätsprüfungen


Sehr geehrte Kunden,

wenn Sie Bonitätsauskünfte über das Portal der Euforma AG beziehen, möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass dies nur im Zuge von sich anbahnenden Geschäften erfolgen darf.

In diesem Zusammenhang liegt Ihrerseits ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung vor, da Sie sich vor Geschäftsabschluss gegen Zahlungsausfälle absichern möchten.

Das berechtige Interesse kann seitens der Auskunftei überprüft werden. Dies dient der Wahrung des Datenschutzes und ist essentiell,

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Haben Sie es gewusst?


Sehr geehrte Kunden,

wussten Sie bereits, dass im Mahnwesen keine Pflicht existiert, säumigen Kunden dreifach zu mahnen?

Wurde kein Zahlungsziel vereinbart, so befindet sich Ihr Schuldner nach §286 BGB bereits mit Zugang der ersten Mahnung / Zahlungserinnerung in Verzug.

Sofern in dem geschlossenen Vertrag bzw. der ausgehändigten Rechnung ein Kalenderdatum bestimmt wurde, bis wann Ihre Forderung zu begleichen ist, befindet sich Ihr Kunde sogar ohne Mahnung in Verzug, sobald das Zahlungsziel überschritten wurde.

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