Sehr geehrte Kunden,
wussten Sie bereits, dass im Mahnwesen keine Pflicht existiert, säumigen Kunden dreifach zu mahnen?
Wurde kein Zahlungsziel vereinbart, so befindet sich Ihr Schuldner nach §286 BGB bereits mit Zugang der ersten Mahnung / Zahlungserinnerung in Verzug.
Sofern in dem geschlossenen Vertrag bzw. der ausgehändigten Rechnung ein Kalenderdatum bestimmt wurde, bis wann Ihre Forderung zu begleichen ist, befindet sich Ihr Kunde sogar ohne Mahnung in Verzug, sobald das Zahlungsziel überschritten wurde.
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