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Überprüfung des berechtigten Interesses an der Datenübermittlung bei Bonitätsprüfungen

Sehr geehrte Kunden,

wenn Sie Bonitätsauskünfte über das Portal der Euforma AG beziehen, möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass dies nur im Zuge von sich anbahnenden Geschäften erfolgen darf.

In diesem Zusammenhang liegt Ihrerseits ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung vor, da Sie sich vor Geschäftsabschluss gegen Zahlungsausfälle absichern möchten.

Das berechtige Interesse kann seitens der Auskunftei überprüft werden. Dies dient der Wahrung des Datenschutzes und ist essentiell, um Bonitätsauskünfte auch weiterhin abrufen zu können.

Sollten Sie von unserem Partner CRIF Bürgel GmbH dazu aufgefordert werden, einen Nachweis zu bereits erworbenen Auskünften zu erbringen, bitten wir Sie daher – in Ihrem eigenen Interesse – dieser Aufforderung nachzukommen.

Haben Sie Fragen zu einem solchen Schreiben, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ihr Euforma Team